
In einem richtungsweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht München sich mit der Frage der Testierfähigkeit und welcher Sachverständige grundsätzlich für ein solches Gutachten dazu befähigt sei. In dem besagten Verfahren ( AZ: 31 WX 466/19) war die Testierfähigkeit des Erblassers bezweifelt worden. Das Nachlassgericht ließ ein Gutachten durch einen Facharzt für Allgemeinmedizin und Sportmedizin erstellen, das […]